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   LSG Sachsen-Anhalt, 13.12.2010 - L 5 AS 149/10   

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https://dejure.org/2010,24357
LSG Sachsen-Anhalt, 13.12.2010 - L 5 AS 149/10 (https://dejure.org/2010,24357)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 13.12.2010 - L 5 AS 149/10 (https://dejure.org/2010,24357)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 13. Dezember 2010 - L 5 AS 149/10 (https://dejure.org/2010,24357)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.06.2010 - XII ZB 55/08

    Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren in einer Familiensache: Zumutbarkeit des

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 13.12.2010 - L 5 AS 149/10
    Dadurch würde das nach den Angaben des Klägers der Altersvorsorge dienende Vermögen nicht aufgelöst, sondern lediglich verringert (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Juni 2010, Az. XII ZB 55/08, RN 19, zitiert nach juris).
  • LSG Hessen, 21.05.2010 - L 7 SO 78/06

    Sozialhilfe - Grundsicherung bei Erwerbsminderung - Vermögenseinsatz -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 13.12.2010 - L 5 AS 149/10
    Allein die behauptete Zweckbestimmung der Alterssicherung vermag bei einer Gewährung von Leistungen nach dem SGB XII keine allgemeine Härte iS des § 90 Abs. 3 Satz 1 SGB XII zu begründen (vgl. Hessisches LSG, Urteil v. 21. Mai 2010, Az. L 7 SO 78/06, RN 28, juris).
  • BGH, 10.06.2008 - VI ZB 56/07

    Anwendung der Vermögensfreibeträge für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 13.12.2010 - L 5 AS 149/10
    Sie gleicht eher der Hilfe in einer besonderen Lebenslage (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Juni 2008, Az.: VI ZB 56/07, RN 7 juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.08.2011 - L 8 SO 297/09
    Dadurch würde das nach den Angaben der Klägerin ihrer Altersvorsorge dienende Vermögen nicht aufgelöst, sondern lediglich um die beliehene Summe zuzüglich Zinsen verringert (vgl. Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 13. Dezember 2010, L 5 AS 149/10; BGH, Beschluss vom 9. Juni 2010, XII ZB 55/08).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.05.2011 - L 26 B 2321/08
    Da die Prozesskostenhilfe keine laufende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel des SGB XII darstellt, sondern eher der Hilfe in einer besonderen Lebenslage gleicht, ist im Rahmen der Bewilligung von Prozesskostenhilfe zur Überzeugung des Senats der erhöhte Freibetrag nach § 1 Abs. 1 Nr. 1b) der Verordnung zu Grunde zu legen, der für die Leistungen nach dem Fünften bis Neunten Kapitel des SGB XII gilt (so auch, LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 13.12.2010 - L 5 AS 149/10 - zitiert nach juris, Rn. 9, BGH, Beschluss vom 10.06.2008 - VI ZB 56/07 - zitiert nach juris, Rn. 7).
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